. .
Drucken/Print

Definition

Bei der Freistellung

  • verzichtet der Arbeitgeber auf die weitere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
  • hat der Arbeitnehmer während einer bestimmten Zeit oder bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Arbeitsleistung zu erbringen
  • werden die übrigen Rechte und Pflichten, insbesondere der Lohnanspruch nicht tangiert.

Der Arbeitnehmer hat kein Recht auf Freistellung!

weiterempfehlen:

  • email
  • Twitter
  • LinkedIn
  • del.icio.us
  • Facebook