Rechtsgrundlage und Form
Rechtsgrundlage
Die Freistellung ist im Arbeitsvertragsrecht nicht erwähnt.
Die Befugnis, auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu verzichten, kann sich auf das Weisungsrecht des Arbeitgebers (OR 321d) stützen.
Form
Die Freistellungserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer.


