Ferien und Überstunden

Ferien

Der Ferienanspruch entsteht auch während der Freistellung.

Die Kompensation vor Freistellung noch nicht bezogener Ferien bedarf der Einzelfallbeurteilung (aufgrund der Dauern von Kündigungsfrist, des Quantitativs der nicht bezogenen Ferien und Vorbereitungszeit, weitere Kompensationen (Überstunden und –zeit), Zeitbedarf für Stellensuche und dem Umstand, wer die Kündigung ausgesprochen hat).

Überstunden

Die Kompensationszulässigkeit ist im konkreten Einzelfall zu prüfen (vgl. auch Pos. Ferien oben).


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